Im Obligationenrecht befinden sich die wichtigsten Vorschriften, die auf Verträge jeglicher Art anwendbar sind. Es regelt die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen verschiedenen Parteien. Ausserdem hält das Obligationenrecht fest, welche Vorschriften für die Leistung von Schadenersatz, den Eigentumserwerb, besondere Vertragsverhältnisse und die Entstehung von Verträgen gelten sollen.

Wir beraten und unterstützen Sie in folgenden Spezialgebieten:

  • Miet- und Pachtverträge

  • Landwirtschaftliche Pachtverträge

  • Gebrauchsleiheverträge

  • Werkverträge

  • Schenkungsverträge

  • Bürgschaften

  • Konkubinatsverträge

Beglaubigungen

Wir beglaubigen für Sie in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache. Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille. Die Überbeglaubigung oder Apostille holen wir gerne für Sie ein.