Das Handelsrecht regelt unternehmerische Tätigkeiten und Sachverhalte für Unternehmen. Es stellt für den kaufmännischen Geschäftsverkehr die geeigneten Normen zur Verfügung.
Konkret bieten wir unsere Dienstleistungen hier an:
Gründung, Fusion, Spaltung, Auflösung, Umwandlung und Verkauf von Gesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Personengesellschaften, etc.)
Vermögensübertragungen nach Fusionsgesetz
Kapitalerhöhungen wie auch Kapitalherabsetzungen
Sanierungen
Statutenänderungen
Gesellschaftsverträge
Aktionärbindungsverträge
Geschäftsreglemente
Die Mitarbeit in Teams von Aktionären, Verwaltungsräten, Steuerexperten, Treuhändern, Registerbehörden, Revisionsstellen etc., sind wir gewohnt. So können wir unseren Kunden Lösungen bei komplexen Aufgaben anbieten.