Das Handelsrecht regelt unternehmerische Tätigkeiten und Sachverhalte für Unternehmen. Es stellt für den kaufmännischen Geschäftsverkehr die geeigneten Normen zur Verfügung.

Konkret bieten wir unsere Dienstleistungen hier an:

  • Gründung, Fusion, Spaltung, Auflösung, Umwandlung und Verkauf von Gesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Personengesellschaften, etc.)

  • Vermögensübertragungen nach Fusionsgesetz

  • Kapitalerhöhungen wie auch Kapitalherabsetzungen

  • Sanierungen

  • Statutenänderungen

  • Gesellschaftsverträge

  • Aktionärbindungsverträge

  • Geschäftsreglemente

Die Mitarbeit in Teams von Aktionären, Verwaltungsräten, Steuerexperten, Treuhändern, Registerbehörden, Revisionsstellen etc., sind wir gewohnt. So können wir unseren Kunden Lösungen bei komplexen Aufgaben anbieten.